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SWI 3, März 2009, Seite 110

Entsendung eines österreichischen Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei der ukrainischen Tochtergesellschaft

Wird ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft unter Beibehaltung seines inländischen Wohnsitzes bei gleichzeitiger Begründung eines Wohnsitzes in der Ukraine zu einer anderen Konzerngesellschaft in die Ukraine entsandt, wobei die Tätigkeit dieses Arbeitnehmers aufgrund eines zweiten Dienstvertrags mit der ukrainischen Konzerngesellschaft erfolgt und die teilweise vom österreichischen Arbeitgeber weiter gezahlten Bezüge im Wege der Konzernverrechnung an die ukrainische Konzerngesellschaft weiter belastet werden, so ist zunächst zu prüfen, ob durch diese Auslandstätigkeit eine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen im Sinn des Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA Ukraine eintritt. Erfolgt diese Auslandsentsendung für nicht länger als fünf Jahre und hält sich die Familie des Steuerpflichtigen weiterhin in Österreich auf, kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Österreich gelegen ist (vgl. Rz. 7596 EStR 2000).

Wird der Arbeitnehmer von seinem ukrainischen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung in Drittstaaten entsandt, so wird das Besteuerungsrecht an diesen Drittstaatseinkünften gem. Art. 15 Abs. 1 conv. cit. Österreich als Ansässigkeitsstaat zugeteilt. ...

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