Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftssteuerliche Doppelbesteuerung und Europarecht
Hamdan/Hamdan (ZEV 2008, 448 ff.) berichten über einen Beschluss des BFH vom , II R 45/05, wonach der BFH dem EuGH einige Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Konkret geht es dabei vor allem um die Frage, ob dann, wenn sowohl Spanien als auch Deutschland für den Erbfall eines in Deutschland ansässigen und dort verstorbenen Erblassers Erbschaftssteuer erheben, Deutschland die Doppelbesteuerung vermeiden muss. Entgegen der Vorinstanz, dem FG München, sieht der BFH Zweifel, ob die aus der fehlenden Anrechnungsmöglichkeit in Deutschland resultierende Doppelbelastung mit der Kapitalverkehrsfreiheit in Einklang zu bringen ist. Der BFH wirft zudem auch die Frage auf, welcher der beteiligten Staaten die Doppelbelastung zu vermeiden hat.