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SWI 11, November 2008, Seite 535

EuGH: Steuerpflichtiger Verkauf von Leasinggegenständen ist bei der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen zu berücksichtigen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-98/07, Nordania Finans A/S, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu beschäftigen, ob der steuerpflichtige Verkauf von Leasinggütern bei der Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern zu berücksichtigen ist oder nicht. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Nordania Finans A/S und BG Factoring A/S sind zwei Gesellschaften, die zu demselben Konzern gehören und aus dessen Umstrukturierung nach der Auflösung von Erhvervsfinans im Jahr 2001 hervorgegangen sind. Von 1995 bis 1998 übte Erhvervsfinans die der Mehrwertsteuer unterliegende Tätigkeit des Leasings von Kraftfahrzeugen aus. 1998 waren 4.500 Fahrzeuge Gegenstand dieser Tätigkeit. Ferner erbrachte Erhvervsfinans von der Mehrwertsteuer befreite Finanzdienstleistungen. Sie hatte somit einen Pro-rata-Satz zu berechnen, um den Betrag zu bestimmen, auf den sich das Recht auf teilweisen Vorsteuerabzug bezog, das sie für ihre Gemeinkosten geltend machen konnte. Im Rahmen dieser Berechnung berücksichtigte Erhvervsfinans den Umsatz aus dem Verkauf von Fahrzeugen nach Ablauf der Leasingverträge. Sie war nämlich der Auffassung, diese Fahrzeuge seien keine „Investitionsgüter, die vom Steu...

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