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Planungsarbeiten einer kanadischen Innenarchitektengemeinschaft bei einer Hotelerrichtung in Österreich
Werden die Planungsarbeiten für die Inneneinrichtung eines Hotels, dessen Errichtung von einer österreichischen GmbH beabsichtigt ist, an eine (in Österreich und in Kanada als transparent behandelte) kanadische Gesellschaft vergeben, deren Gesellschafter zwei kanadische Kapitalgesellschaften sind, dann sind bei der Beurteilung der steuerlichen Behandlung der an die kanadische Personengesellschaft fließenden Entgelte vor allem folgende Aspekte zu beachten:
Angesichts der Transparenz der kanadischen „partnership“ sind die nach Kanada fließenden Einkünfte den beiden Gesellschafter-Kapitalgesellschaften der „partnership“ steuerlich zuzurechnen; es liegen damit gewerbliche Einkünfte dieser beiden Kapitalgesellschaften (und nicht Einkünfte der für die Kapitalgesellschaften arbeitenden Innenarchitekten) vor. Es kommt daher auf diesen Einkünftefluss Art. 7 und weder Art. 14 noch Art. 15 DBA Kanada zur Anwendung. Art. 7 belässt Österreich nur dann ein Besteuerungsrecht an diesen Einkünften, wenn diese Kapitalgesellschaften ihre Einkünfte in einer österreichischen Betriebsstätte im Sinn des Art. 5 des Abkommens erzielen.
Nach Auffassung des BMF stellt die Gestaltung der Inneneinrichtung im Zuge der Errichtung e...