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Funktionsverlagerungsverordnung
Am hat das deutsche BMF dem Bundesrat den Entwurf einer sog. Funktionsverlagerungsverordnung zugeleitet. Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich in seiner Sitzung vom damit abschließend befasst. Kroppen/Rasch (IWB Nr. 11 vom , 547 ff., Fach 3, Gruppe 1, Deutschland, 2339 ff.) geben einen Überblick über diese Funktionsverlagerungsverordnung. Die Autoren kritisieren, dass die Verordnung an vielen Stellen nur sehr vage in ihren Aussagen sei. Problematisch sei insbesondere, dass die Verordnung teilweise über die Ermächtigung des § 1 Abs. 3 AStG hinausgehe. Zudem bleibe unklar, in welcher Form das BMF von der Ermächtigung des § 1 AStG weiter Gebrauch macht und die Anwendung des Fremdenvergleichsprinzips im Sinn des § 1 AStG erläutert. Schließlich zeigen sie auch noch verfassungsrechtliche Probleme im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot auf.