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Niedrigbesteuerung und inländischer Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent
Der deutsche Gesetzgeber hat ab dem Veranlagungszeitraum 2008 den Körperschaftsteuersatz auf 15 % abgesenkt. Der Gesetzgeber hat sich jedoch nicht dazu durchringen können, den im Außensteuergesetz (AStG) anzuwendenden Steuersatz für die Beurteilung, ob im Ausland eine Niedrigbesteuerung vorliegt, auf unter 15 % abzusenken. Wassermeyer/Schönfeld (IStR 2008, 496 ff.) zeigen auf, dass dies zu erheblichen Gleichbehandlungsproblemen führt. In der Sache ist es nach Ansicht der Autoren nicht gerechtfertigt, die Niedrigsteuergrenze im AStG bei 25 % zu ziehen, wenn der inländische Körperschaftsteuersatz nur noch 15 % beträgt. Unter Einbeziehung der Gewerbebesteuerung ist eine Besteuerung von lediglich 22,83 % in Deutschland möglich. Schließlich wird man auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht keinen Missbrauch vermuten dürfen, wenn die Steuer im Ausland höher als im Inland ist.