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In der Schweiz ansässiger Pilot einer österreichischen Fluggesellschaft
(BMF) – Ist ein in der Schweiz ansässiger Pilot bei einer österreichischen Fluggesellschaft angestellt und wird er von dieser im internationalen Luftverkehr eingesetzt, so wird gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA Schweiz das Besteuerungsrecht an den von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Pilotenbezügen Österreich zugeteilt. Die Bezüge sind daher auf schweizerischer Seite von der Besteuerung freizustellen.
Der schweizerische Pilot unterliegt gemäß § 98 Abs. 1 Z 4 EStG mit seinen Bezügen der beschränkten Steuerpflicht, denn seine Arbeit wird in Österreich verwertet, weil der wirtschaftliche Erfolg seiner Arbeitsleistung „der österreichischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt ist“. Die Bezüge werden vom österreichischen Arbeitgeber als Entgelt für die vom Piloten ihm gegenüber erbrachte Arbeitsleistung gezahlt. Aus dieser Arbeitsleistung zieht sonach nur die österreichische Fluggesellschaft unmittelbaren Nutzen, und die Entgelte kürzen daher folgerichtig auch den steuerpflichtigen Gewinn dieser Fluggesellschaft.
Als „Volkswirtschaft“ wird herkömmlich die Gesamtheit aller in einem Wirtschaftsraum (Staat, Staatenverbund) verbundenen und gegenseitig abhängigen Akteure (Haushalte, Unternehmen und der Staat) bezeichnet (Wikip...