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US Individual Retirement Account
Mit der steuerlichen Behandlung von US Individual Retirement Accounts haben sich bisher EAS 216 vom und EAS 2886 vom befasst. Hierbei wurde die Auffassung vertreten, dass – in Anwendung des österreichischen Steuerrechts – jeder Kapitalertrag auf einem US-Bankkonto dem Kontoinhaber auch dann steuerlich zuzurechnen ist, wenn der Konteninhaber die angesparten Beträge erst zwecks Pensionsvorsorge mit Erreichen des 65. Lebensjahres abheben will und er bereit ist, bei vorhergehenden Abhebungen Pönalabzüge in Kauf zu nehmen. Denn eine bloße Zweckbindung von Einkünften vermag nicht den steuerlichen Zufluss auf den Zeitpunkt der zweckorientierten Verwendung der Einkünfte zu verschieben.
Verlegt daher ein in den USA ansässiger Arbeitnehmer nach Wechsel zu einem österreichischen Arbeitgeber seinen Hauptwohnsitz aus den USA nach Österreich, treten die ab diesem Zeitpunkt zufließenden Kapitalerträge in die österreichische Steuerpflicht ein, weil das österreichische Steuerrecht keine dem US Revenue Code [§ 401 (k)] entsprechende Bestimmung enthält, und zwar auch dann, wenn der Hauptwohnsitz vor Eintritt des Pensionsfalls wieder in die USA zurückverlegt wird.
Wird nach dem Zuzug das bis dahin ang...