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Besteuerung von Zuwendungen ausländischer Stiftungen und Trusts
Tischendorf (Blog Handelsblatt ) berichtet über eine Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom zum BFH-Urteil vom , II R 6/16, wonach Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre nicht der Schenkungsteuer unterliegen, sofern (i) die gewährten Leistungen satzungskonform sind und (ii) der jeweilige Begünstigte kein sog „Zwischenberechtigter“ ist. Nach Tischendorf bedeute dies für Steuerpflichtige und ihre Berater zunächst einen erfreulichen Zugewinn an Planungs- und Rechtssicherheit. Nichtsdestoweniger bleiben aber teils erhebliche Unsicherheiten bestehen. Dies betreffe insbesondere die Auslegung des Begriffs „Zwischenberechtigter“ nach § 7 Abs 1 Nr 9 dErbStG und die Frage, ob diese Bestimmung überhaupt auf ausländische Stiftungen anwendbar ist oder von vornherein nur für ausländische Trusts gilt. Nicht abschließend geklärt sei außerdem, ob die vom BFH vertretene enge Begriffsinterpretation auch auf die Begünstigten von Trusts übertragen werden kann oder ob für diese weiterhin die bisherige weite Definition gilt.