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Wohnsitz in einem Appartementhaus
(BMF) – Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur „Ansässigkeit“ im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der Eintritt dieser unbeschränkten Steuerpflicht kann nicht dadurch vermieden werden, dass in diesem Appartementhaus gelegentlich die Appartements gewechselt werden, wenn durchgehend die Verfügungsmöglichkeit über Wohnraum in diesem Appartementhaus aufrechterhalten wird und der jeweilige Wohnraum auch tatsächlich genutzt wird. (EAS 2927 v. )