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Zweifelsfragen bei Betriebsstätten in Zeiten der COVID-19-Pandemie
Höppner/Melkonyan (ISR 2020, 181 ff) analysieren die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf grenzüberschreitend tätige Unternehmen, konkret die am veröffentlichten Handlungsempfehlungen der OECD zu Homeoffice-, Vertreter-, Bau- und Montagebetriebsstätten. Ziel der OECD sei zwar, dass durch die Pandemie keine Betriebsstätten begründet werden sollen, weil aufgrund der außergewöhnlichen Umstände weder eine gewisse Dauerhaftigkeit (Orientierung an „Sechsmonatsfrist“) noch eine faktische Verfügungsmacht gegeben sei. Je nach Dauer der Pandemie (oder der allenfalls verlängerten Nutzung eines Homeoffice) könnten jedoch diese Kriterien zur Begründung von Betriebsstätten als erfüllt angesehen werden. Bei Angestellten, die für gewöhnlich Abschlussvollmachten ausüben, sei zudem zu beachten, dass für die Begründung einer Vertreterbetriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung nicht erforderlich ist. Diese Veränderungen können zu unerwünschten steuerlichen Folgen führen: Registrierungs- und Erklärungspflichten, Gewinnabgrenzungen, Funktionsverlagerungen, Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerungen.