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Vorbereitungstätigkeit eines Musikdirektors
Wird ein in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Künstler mittels Werkvertrags von einem österreichischen Opernhaus dazu verpflichtet, Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf seine künftige Bestellung als Musikdirektor dieses Hauses zu leisten, dann unterliegen die dem ausländischen Künstler im Rahmen seines freiberuflich ausgeübten Künstlerbetriebs zugehenden Vergütungen dem Steuerabzug gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Dieser Steuerabzug fällt unabhängig davon an, ob der Künstler die vertragsgegenständliche Tätigkeit im In- oder Ausland ausübt, weil diese Tätigkeit offensichtlich von dem inländischen Opernhaus „verwertet“ wird. Denn die Vermutung spricht für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen Auftraggeber (hier: für das Opernhaus) erbracht wird (). Besteht allerdings mit dem Ansässigkeitsstaat des Künstlers ein DBA, dann wäre eine inländische Steuerpflicht nach der Steuerzuteilungsregel für selbständige Arbeit nur bei Vorliegen einer inländischen festen Einrichtung gegeben; eine Art. 17 OECD-MA nachgebildete Künstlerbestimmung käme nicht zur Anwendung, wenn die in Rede stehende Vorbereitungstätigkeit nicht der e...