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EuGH: Umsatzsteuerbefreiung für die (Unter-)Vermittlung von Kreditverträgen durch Vermögensberater
Im Urteil vom , Rs. C-453/05, Ludwig, hatte sich der EuGH mit der Auslegung der in Art. 13 Teil B lit. d Z 1 der 6. MwSt-RL geregelten Steuerbefreiung für die Gewährung und Vermittlung von Krediten zu befassen. Diese Auslegungsfrage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Ludwig, einem Vermögensberater, und dem Finanzamt Luckenwalde über die Weigerung des Herrn Ludwig, eine im ersten Quartal 2005 für die Vermittlung eines Kreditvertrags bezogene Provision in Höhe von 267 Euro netto von der Umsatzsteuer zu befreien.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Herr Ludwig ist auf der Grundlage eines Handelsvertretervertrags als selbständiger Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (in weiterer Folge: DVAG) tätig. Die DVAG vermittelt Privatpersonen über ihren als Vermögensberater tätigen Untervertreter verschiedene Finanzprodukte wie etwa Kredite, deren allgemeine Bedingungen sie zuvor mit den kreditgebenden Finanzinstituten festgelegt hat. Zu diesem Zweck akquiriert der Vermögensberater im Namen der DVAG potenzielle Kunden, um sie zu einem Gespräch einzuladen, das dazu dient, eine Bilanz ihres Vermögens aufzustellen und ihre eventuellen Anlagebedürfni...