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Bauplanungs-AG mit Auslandsaufträgen
Erhält eine österreichische Bauplanungs-AG internationale Planungsaufträge für ausländische Bauvorhaben, dann wirkt die österreichische Bauplanungs-AG damit an den ausländischen Bauvorhaben mit. Dies hat zur Folge, dass bei Überschreiten der in den einzelnen DBA für Bauausführungen vorgesehenen Baustellenfristen gleichsam automaS. 548tisch (und rückwirkend) für diese Bauplanungs-AG in den betreffenden Ländern Betriebsstätten im Sinn der jeweiligen DBA entstehen.
Nur dann, wenn die österreichische AG ausschließlich ihre Planungstätigkeit in Österreich erbringt und tatsächlich alle mit der Planung und Überwachung zusammenhängenden Funktionen an selbständige Subunternehmer weitergibt und daher niemals – auch nicht mit Unterbrechungen – durch eigene Mitarbeiter an der Baustelle präsent sein sollte, würde keine Betriebsstätte im Ausland begründet werden. Die Annahme derartiger Gegebenheiten dürfte aber eher unrealistisch sein.
Der Umstand, dass den an die Baustelle entsandten Bauleitern kein fester Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sondern dass sie stets wechselnd freie Büros in den Baucontainern anderer Unternehmen mitbenützen können, kann nicht das Entstehen einer Baubetriebsstätte (im Sinn v...