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SWI 11, November 2007, Seite 544

Lizenzgebühren einer österreichischen GmbH mit deutscher Betriebsstätte an einen maltesischen Lizenzgeber

(BMF) – Hat sich eine österreichische GmbH, die im Sport-Musik-Geschäft tätig ist, gegenüber einer maltesischen Gesellschaft zu einer jährlichen Lizenzgebührenzahlung verpflichtet, werden die Lizenzrechte aber nicht vom österreichischen Stammhaus der GmbH, sondern von einer deutschen Betriebsstätte der GmbH im Rahmen der Betreuung der lizenzgegenständlichen Veranstaltungen in Deutschland verwertet, dann ist es sachgerecht, dass der Lizenzgebührenaufwand der deutschen Betriebsstätte angelastet wird.

Das BMF vertritt die Rechtsauffassung, dass unter diesen Gegebenheiten keine Verwertung der Lizenzrechte in der Betriebsstätte des österreichischen Stammhauses stattfindet, solange der Lizenzaufwand ohne Gewinnaufschlag an die deutsche Betriebstätte weiterbelastet wird. Denn in diesem Fall kann die in EAS 995 in Bezug auf rechtlich selbständige Unternehmen vertretene Sichtweise nicht auf das Verhältnis zwischen Stammhaus und Betriebsstätte übertragen werden. In EAS 995 wurde die Ansicht vertreten, dass ein österreichischer Filmverleiher, der Lizenzverträge mit ausländischen Filmverleihgesellschaften abschließt, diese Filmrechte auch dann in Österreich verwertet, wenn die Filme nicht in Ös...

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