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SWI 11, November 2007, Seite 527

Schlussanträge in der Rs. Theodor Jäger: Unterschiedliche Bewertung ausländischen Vermögens gemeinschaftsrechtswidrig

Opinion in the Theodor Jäger Case: Different Treatment of Foreign Assets not in Compliance with Community Law

Alexander Wagner

German tax law provides a differing treatment of assets either situated in Germany or in another Member State. In the case Theodor Jäger Advocate General Mazák issued his Opinion; the regulations of the German Law of inheritance and gift tax distinguishing between domestic and foreign assets are incompatible with the free movement of capital under article 56 EC. There is no valid justification for the differences in treatment. Austrian tax law also provides a differing treatment of real estate located in another Member State.

Der entscheidungsrelevante Sachverhalt

Ein in Frankreich wohnhafter Steuerpflichtiger erbte in Frankreich gelegenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz, der zum Betriebsvermögen zweier land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gehörte. Die Erblasserin, die Mutter des Steuerpflichtigen, hatte zum Zeitpunkt ihres Todes den Wohnsitz in Deutschland.

Der Erwerb der Liegenschaft wurde in Frankreich der Erbschaftssteuer unterworfen. Das deutsche Finanzamt schrieb dem Erben ebenfalls Erbschaftssteuer vor; die französische Steuer wurde auf Antrag angerechnet.Der im Instanzenzug befasste BFH legte dem EuGH aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bedenken hinsicht...

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