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Unterjähriger Wohnsitzwechsel von Deutschland nach Österreich
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen einzigen Wohnsitz unterjährig nach Österreich und tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, ist nur das während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht erzielte Einkommen der Einkommensteuerveranlagung zugrunde zu legen (Rz. 7502 EStR). Sollten im Zuzugsjahr vor dem Wohnsitzwechsel der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Einkünfte bezogen worden sein, dann bestehen innerhalb des Zuzugsjahres zwei Veranlagungszeiträume, wobei die Einkünfte, die während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht bezogen wurden, und jene, die während der Dauer der beschränkten Steuerpflicht bezogen wurden, getrennt zu veranlagen sind (Rz. 7503 EStR).
Aufgrund dieser Rechtslage können sich nur jene Auslandseinkünfte in Österreich progressionserhöhend auswirken, die im Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossen sind. Der im DBA-Deutschland vorgesehene Progressionsvorbehalt kann daher bei Wechsel aus der beschränkten in die unbeschränkte Steuerpflicht nur bei der den Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht erfassenden Veranlagung vorgenommen werden.
Eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn bereits vor der Ansässigkeitsverlegung aus Deutschl...