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US-Flugtrainingsgesellschaft und Verwertungstatbestand
Werden österreichische Piloten von einer österreichischen Fluggesellschaft zu Schulungen (durch Vorträge und praktische Fortbildung an Flugsimulatoren) zu einer amerikanischen Kapitalgesellschaft entsandt, dann wäre es theoretisch denkbar, dass die US-Gesellschaft mit den erzielten Einkünften der österreichischen Einkommensbesteuerung unterliegen könnte. Allerdings bedarf eine solche Verknüpfung mit der österreichischen Steuerpflicht dreier stark fiskalisch ausgerichteter Interpretationsschritte, die in ihrem Gesamtergebnis aus der Sicht des DBA-USA als überspitzte Gesetzesauslegung gewertet werden müssten. Denn einerseits müsste die Trainingsarbeit in den USA als „Unterricht“ eingestuft werden, um eine Zuordnung der Trainingsentgelte zur zweiten Einkunftsart zu ermöglichen. Andererseits müsste unter Berufung auf die isolierende Betrachtungsweise S. 495die Gewerblichkeit der Aktivitäten der US-Gesellschaft beiseitegeschoben werden, um solcherart die Möglichkeit zu erhalten, in § 98 Abs. 1 Z 2 EStG eine inländische Steuerpflicht über den nur dort vorgesehenen „Verwertungstatbestand“ zu konstruieren.
Aufgrund des DBA-USA ist die US-Gesellschaft jedenfalls vor einer österreichischen Besteuerung abgeschirmt. In ...