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EuGH: Umfang der Mehrwertsteuerbefreiung bei Vermietung von Seeschiffen
In seinem Urteil vom , Rs. C-181/04 bis C-183/04, Elmeka NE, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit dem Umfang der Mehrwertsteuerbefreiung bei der Vermietung von Seeschiffen zu beschäftigen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Gesellschaftszweck von Elmeka NE ist der Betrieb eines Tankschiffs, mit dem sie in Griechenland Transporte von Erdölerzeugnissen für Rechnung verschiedener im Handel mit Flüssigkraftstoff tätiger Befrachter durchführt. Einer dieser Befrachter von Elmeka NE war in den Jahren 1994 bis 1996 die panamesische Gesellschaft Oceanic International Bunkering SA (im Folgenden: Oceanic), deren Gesellschaftszweck der Handel mit Erdölerzeugnissen ist. Elmeka NE hatte für die Bruttofrachtgebühren, die sie aufgrund der einzelnen Konnossemente für die Transporte von Erdölerzeugnissen zur Proviantierung von Schiffen in Griechenland für die Rechnung von Oceanic erhalten hatte, keine Mehrwertsteuer mit der Begründung ausgewiesen, dass diese Geschäfte von der Mehrwertsteuer befreit seien. Diese Vorgangsweise hatte das Finanzamt Piräus aufgrund einer ausdrücklichen Anfrage durch Elmeka NE bestätigt. Nach der Aufhebung der Mehrwertsteuer für Dienstleistungen b...