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Betriebsstättenverluste und Gemeinschaftsrecht
Der BFH will mit zwei Vorabentscheidungsersuchen (, I R 84/04; , I R 116/04) vom EuGH geklärt wissen, ob die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Nichtberücksichtigung von Betriebsstättenverlusten aus anderen EU-Staaten im Rahmen der Kapitalverkehrsfreiheit auch auf Verluste aus Drittstaaten ausstrahlen kann. Jahn (Praxis Internationale Steuerberatung 2007, 1 ff.) stellt die beiden beim BFH anhängigen Verfahren im Detail dar. Der BFH setzt sich dabei auch mit dem EuGH-Urteil in der Rs. Marks & Spencer vom auseinander. In diesem Urteil hat der EuGH ausgesprochen, dass die Nichtberücksichtigung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften im Inland unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt ist. Der BFH sieht die dabei vom EuGH angestellten Überlegungen im Verhältnis inländische Mutter- zu ausländischer Tochtergesellschaft grundsätzlich auch im Verhältnis inländisches Stammhaus zu ausländischer Betriebsstätte als gültig an.