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SWI 2, Februar 2007, Seite 97

DBA-rechtliche Diskriminierungsverbote und Umgründungen

Gerald Toifl

Durch die seit in Kraft stehenden Änderungen gibt es umfangreiche Änderungen im deutschen Umwandlungssteuerrecht. Insbesondere ist die Tendenz des deutschen Gesetzgebers erkennbar, das Umwandlungssteuerrecht gemeinschaftsrechtskonform auszugestalten und Umgründungen unter Beteiligung von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten mit inländischen Umgründungen weitgehend gleichzustellen. Diese Tendenz ist grundsätzlich zu begrüßen. Umgründungen unter Beteiligung von Drittstaatsangehörigen (z. B. Schweiz, USA) werden dadurch nunmehr aber nicht nur gegenüber Inländern, sondern auch gegenüber Angehörigen anderer Mitgliedstaaten schlechter behandelt. Hageböke/ Käbisch (IStR 2006, 849 ff.) führen aus, dass diese Schlechterbehandlung gegen die DBA-rechtlichen Diskriminierungsverbote verstoßen kann. Konkret sind das Betriebsstättendiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 3 OECD-MA und das Beteiligungsdiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 5 OECD-MA angesprochen. Da beide Diskriminierungsverbote unmittelbar anwendbar sind, können nach Ansicht der Autoren die sich aus dem Umwandlungssteuerrecht ergebenden Rechtsfolgen verdrängt werden. Vor dem Hintergrund der zum Teil vergleichbaren österreichisch...

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