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EuGH: Bedingungen für die mehrwertsteuerliche Befreiung von Laborleistungen
In seinem Urteil vom , Rs. C-106/05, L. und P. GmbH, hatte sich der EuGH mit der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Bedingungen medizinische Analysen, die ein in privatrechtlicher Form organisiertes Labor außerhalb einer Heilbehandlungseinrichtung auf Anordnung praktischer Ärzte durchführt, von der Mehrwertsteuer befreit sind. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde: L. und P. ist eine GmbH deutschen Rechts, deren alleiniger Gesellschafter Dr. Scharmann, ein Arzt für Laboratoriumsmedizin, ist. Sie führt medizinische Analysen u. a. für Laborgemeinschaften durch, zu denen sich praktische Ärzte zusammengeschlossen haben, die diese Analysen im Rahmen ihrer Heilbehandlungen angeordnet haben. Das Finanzamt behandelte diese Leistungen als umsatzsteuerpflichtig. Die Entscheidung des Finanzamtes wurde vom deutschen Finanzgericht mit der Begründung bestätigt, dass L. und P. zwar eine „andere Einrichtung ärztlicher Befunderhebung“ i. S. v. § 4 Nr. 16 dUStG darstelle, die fraglichen Leistungen aber nicht im Sinne dieser Vorschrift „unter ärztlicher Aufsicht“ erbracht worden seien, und dass L. und P. nicht nachgewiesen habe, dass jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr m...