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Pilotengestellung an ein österreichisches Luftfahrtunternehmen
Wird von einem deutschen Luftfahrtunternehmen ein in Deutschland ansässiger Pilot einem österreichischen Luftfahrtunternehmen im Rahmen eines steuerlich anerkannten Arbeitsgestellungsverhältnisses überlassen, dann findet die Steuerzuteilungsregel des Art. 15 Abs. 5 DBA-Deutschland auf die vom deutschen Arbeitgeber gezahlten Bezüge ungeachtet des Umstandes Anwendung, dass das österreichische Luftfahrtunternehmen nicht die Arbeitgebereigenschaft besitzt. Das Besteuerungsrecht an den von Art. 15 Abs. 5 erfassten Pilotengehältern steht daher Österreich zu, weil sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens, welches das Flugzeug im internationalen Verkehr betreibt, in Österreich befindet.
S. 55Wohl ist es richtig, dass nach innerstaatlichem Recht in den Fällen von Arbeitsgestellungsverhältnissen die gestellten Arbeitskräfte, im vorliegenden Fall sonach der Pilot, keiner beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wenn der 20%ige Steuerabzug von den Gestellungsvergütungen vorgenommen wird. Wenn aber gemäß Art. 7 DBA-Deutschland das deutsche Luftfahrtunternehmen vom Steuerabzug entlastet wird, lebt damit die beschränkte Steuerpflicht des Piloten wieder auf.
Der Umstand, dass der d...