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SWI 1, Jänner 2007, Seite 35

Zirkusähnliche Events in Österreich

(BMF) - Veranstaltet eine deutsche GmbH & Co KG, die in Deutschland zirkusähnliche, artistische Events abhält, für einen Zeitraum von zweieinhalb Monaten auch ein Gastspiel in Österreich, so ist richtig, dass hierdurch keine österreichische Betriebsstätte im Sinn des § 29 BAO, wohl aber eine Lohnsteuerbetriebsstätte im Sinn des § 81 EStG begründet wird. Allerdings wirkt die KG an einer Unterhaltungsdarbietung in Österreich mit und löst damit - auch ohne Begründung einer inländischen Betriebsstätte - gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 EStG für ihre Gesellschafter beschränkte Steuerpflicht in Österreich aus. Diese Rechtsbeurteilung gründet sich auf die Judikatur des VwGH zu Gastspielen ausländischer Theater-AGs und ausländischer Orchestervereine, hinsichtlich deren eine inländische Steuerpflicht wegen Mitwirkung als Trägerorganisation der Künstler an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung bestätigt worden ist (). Steuerpflicht besteht im Übrigen auch für ihre in Österreich eingesetzten Dienstnehmer. Art. 17 Abs. 1 DBA-Deutschland hält das Besteuerungsrecht für die in Deutschland ansässigen und in Österreich auftretenden Artisten aufrecht und teilt in Abs. 2 ungeachtet des Art. 7 auch das Besteue...

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