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Inlandsdividendenbezug über eine deutsche KG
(BMF) - Bezieht eine in Deutschland gegründete gewerblich tätige KG Gewinnausschüttungen von ihrer in Österreich errichteten Tochtergesellschaft, dann fällt diese Gewinnausschüttung insoweit nicht unter Art. 10 DBA-Deutschland, als diese Ausschüttung in jene KG-Gewinnanteile eingeht, die in Österreich ansässigen Kommanditisten zurechenbar sind. Diese Teile der Gewinnausschüttung sind daher als Bestandteile der deutschen Betriebsstättengewinne in Österreich gemäß Art. 7 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen.
Die an die österreichischen Kommanditisten im Wege der deutschen KG fließenden Kapitalerträge unterliegen damit auf Grund des Abkommens keinem österreichischen Kapitalertragsteuerabzug. Da es für solche an Steuerinländer fließende Inlandskapitalerträge gegenwärtig kein Verbot einer unmittelbaren Anwendung des Art. 7 DBA-Deutschland gibt, kann die abzugspflichtige inländische Kapitalgesellschaft die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzuges unmittelbar bei der Ausschüttung unterlassen (vorausgesetzt, sie verfügt über sämtliche Unterlagen, die die DBA-Freistellungsverpflichtung belegen). Unterliegen diese Kapitalerträge aber keinem Steuerabzug mehr, dann kommt ihnen gemäß...