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SWI 10, Oktober 2006, Seite 485

Sonderausgabenabzug für Steuerberaterkosten bei beschränkt Steuerpflichtigen

Gerald Toifl

Der EuGH ist mit seinem Urteil vom in der Rs. C-346/04, Conijn, erwartungsgemäß den Schlussanträgen des Generalanwalts Léger gefolgt und hat bestätigt, dass die Versagung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberaterkosten bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 dEStG gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Thömmes (IWB Nr. 15 vom , 729 ff., Fach 11 A, 1049 ff.) analysiert die Entscheidungsgründe des EuGH. Nach Thömmes bleibt nun abzuwarten, ob in Zukunft ein Abzug anderer als Sonderausgaben anerkannter Aufwendungen für beschränkt Steuerpflichtige unter Berufung auf das aktuelle Urteil des EuGH möglich sein wird. Dem könnte entgegenstehen, dass der private Charakter der Aufwendungen und die primäre Zuständigkeit des Ansässigkeitsstaates weiterhin eine Ungleichbehandlung zwischen unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen erlauben.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. Gerald Toifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien sowie Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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