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SWI 10, Oktober 2006, Seite 442

Unterpreisige Beteiligungsveräußerung in der Schweiz

Veräußert eine schweizerische Holdinggesellschaft ihre 100%ige Beteiligung an einer österreichischen GmbH an ihre produktiv tätige schweizerische Tochtergesellschaft zu einem Abtretungspreis, der unter dem tatsächlichen Wert der Gesellschaftsanteile liegt, so kann dies keine Schenkungssteuerpflicht in Österreich auslösen. Denn unentgeltliche Übertragungen von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der beschränkten Schenkungssteuerpflicht. Abgesehen davon bildet eine Einbringung von Wirtschaftsgütern durch den Gesellschafter keinen unentgeltlichen Vorgang, da dem Gesellschafter als Gegenleistung die Wertsteigerung seiner Beteiligung zukommt.

Eine unterpreisige Veräußerung von Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Unternehmen verstößt allerdings gegen den einkommensteuerlichen Fremdverhaltensgrundsatz. Der Vorgang würde daher nach österreichischem innerstaatlichen Recht zur Aufdeckung der in der Beteiligung enthaltenen stillen Reserven führen, die gemäß § 98 Abs. 1 Z 8 EStG der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich unterliegen. Allerdings steht Artikel 13 Abs. 3 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens S. 443der Geltendmachung dieser Steuerpf...

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