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SWI 9, September 2006, Seite 440

Gastspiel eines gemeinnützigen deutschen Orchesters

(BMF) - In EAS 2417 wurde darauf hingewiesen, dass bei einem Auftritt von Künstlergruppen, die einem deutschen gemeinnützigen Verein zugehören, eine Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung erforderlich ist, wenn das Entgelt ohne Abzug der nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG zu erhebenden Steuer ausgezahlt werden soll. Die deutsche Verwaltung müsste die Gemeinnützigkeit des Vereines und die Zurechnung des österreichischen Gastspieles zur Gemeinnützigkeitssphäre des Vereines bestätigen oder zumindest alternativ bestätigen, dass das österreichische Gastspiel auf deutscher Seite unter Artikel 17 Abs. 3 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens subsumiert wird.

Allerdings ist EAS 2417 noch vor der Erlassung der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) ergangen. Nach den Grundsätzen dieser Verordnung muss dem österreichischen Veranstalter nunmehr außerdem der ausgefüllte Vordruck ZS-QU2 vorliegen (der bei Übersteigen der Entgeltgrenze von 10.000 Euro ebenfalls von der deutschen Steuerverwaltung zu bestätigen wäre).

§ 5 Abs. 2 der DBA-EVO steht in solchen Fällen der unmittelbaren DBA-Entlastung an der Quelle nicht entgegen. Denn die Entlastungssperre des § 5 Abs. 2 DBA-EVO betrifft nur Fälle, in denen nach inländischem Recht der "e...

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