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Beurteilung der Auswirkungen der LOB-Bestimmungen des DBA-USA
Erwirbt eine im Bereich des weltweiten Vertriebes von Produkten der Holzindustrie tätige österreichische Kapitalgesellschaft eine 50%ige Beteiligung an einer US-Holdinggesellschaft, die als 100%-Eigentümerin zahlreiche branchengleiche US-Gesellschaften beherrscht, dann deutet dieses Sachverhaltsbild darauf hin, dass die österreichische Gesellschaft bei Anwendung der LOB-Bestimmungen (Bestimmungen über die "Limitation on Benefits") des Artikels 16 des DBA-USA abkommensberechtigt bleibt. Denn einerseits dient der Erwerb der US-Beteiligung offensichtlich einer betriebsbedingten Ergänzung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit des österreichischen Unternehmens und andererseits dürfte zu vermuten sein, dass die gewerbliche Tätigkeit des österreichischen Unternehmens im Verhältnis zur Tätigkeit der verbundenen US-Unternehmen noch erheblich bleibt.
Werden von der österreichischen Gesellschaft Darlehen bei deutschen Kreditinstituten aufgenommen, die als Gesellschafterdarlehen an die US-Holdinggesellschaft weitergeleitet werden und fließen daher US-Zinsen in die Hände der österreichischen Gesellschaft und von dieser als Refinanzierungszinsen weiter in die Hände der deutschen Kreditinstitute, ...