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Dividendenausgleichszahlungen von der deutschen Organmuttergesellschaft
(BMF) - In EAS 581 wurde folgende Auffassung vertreten: "Ist eine österreichische Aktiengesellschaft (C-AG) zu 25 % an einer deutschen GmbH (B-GMBH) beteiligt, wobei die B-GMBH Organtochter der 75 % ihrer Anteile haltenden deutschen A-AG ist, und erhält die C-AG ihren Beteiligungsertrag nicht unmittelbar von der B-GMBH, sondern im Wege einer Ausgleichszahlung von der A-AG, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass dieser Beteiligungsertrag der C-AG gemäß Artikel 15 Abs. 2 dritter Satz des DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist. Denn die B-GMBH kann formell zwar keine Gewinnausschüttung an die österreichische C-AG vornehmen, da sie kraft Ergebnisabführungsvertrags ihren gesamten Gewinn der deutschen Organmuttergesellschaft abzuführen hat, doch stellt die von der Organmutter aus diesen Gewinnen geleistete Dividendenausgleichszahlung im wirtschaftlichen Ergebnis eine Gewinnausschüttung der B-GMBH an ihre österreichische Gesellschafterin, die C-AG, dar."
Diese EAS-Auskunft ist in den am paraphierten (aber noch nicht unterzeichneten) Entwurf eines Anwendungsschreibens zum DBA-2000 mit dem ausdrücklichen Hinweis aufgenommen worden, dass diese Grundsätze au...