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SWI 7, Juli 2006, Seite 341

Diskrepanzen zwischen der Sparrichtlinie und der entsprechenden Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU

Gerald Toifl

Greco/Jaeggi (Derivatives and Financial Instruments 2006, 62 ff.) stellen Diskrepanzen zwischen der EU-Sparrichtlinie und der entsprechenden Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU hinsichtlich der Besteuerung von Sparguthaben dar. An sich ist die Schweiz - ebenso wie Belgien, Luxemburg und Österreich - ebenfalls verpflichtet, eine Quellensteuer auf Zinszahlungen an in der EU ansässige natürliche Personen einzubehalten. Diskrepanzen gibt es allerdings hinsichtlich der Auslegung des Zinsbegriffs. Die beiden Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass diese Diskrepanzen insbesondere auf die nationalen Umsetzungen der Sparrichtlinie zurückzuführen sind. Dies zeigt sich besonders deutlich an der Definition des Zinsbegriffs, der in den einzelnen Jurisdiktionen zum Teil sehr unterschiedlich vorgenommen wird. Die Schweiz sieht beispielsweise einen sehr engen Zinsbegriff vor.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. Gerald Toifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien sowie Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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