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Typische Steuerfragen bei einer Inbound-Investition
Endres (Praxis Internationale Steuerberatung 2006, 118 ff.) stellt typische Steuerfragen eines Ausländers bei einer Inbound-Investition anhand eines Musterfalles dar. Er geht dabei zunächst auf die Frage ein, unter welchen Voraussetzungen eine von einem Ausländer im Inland errichtete GmbH den Ort der Geschäftsleitung im Inland begründet. Anders als bei der österreichischen Auslegung des Begriffs "Ort der Geschäftsleitung" nach § 29 BAO wird in Deutschland die entsprechende Vorschrift in § 10 AO dahingehend ausgelegt, dass nicht die Grundsatzentscheidungen, sondern die laufende Geschäftsführung (Tagesgeschäft) für die Begründung des Ortes der Geschäftsleitung entscheidend ist. Aus dieser unterschiedlichen Auslegung können sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen Österreich und Deutschland Qualifikationskonflikte ergeben, die sich sowohl zum Vor- als auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen auswirken können.