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Probleme der Bruttobesteuerung im Quellenstaat
Nach vielen nationalen Rechtsordnungen ist in den Fällen des Steuerabzugs auf Zahlungen an beschränkt Steuerpflichtige an der Quelle (z. B. Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren) keine Möglichkeit gegeben, Aufwendungen, die mit diesen Zahlungen im Zusammenhang stehen, bereits beim Steuerabzug zu berücksichtigen. Ausnahmen bestehen regelmäßig nur bei Vorliegen einer Betriebsstätte im Quellenstaat und – wie auch in Österreich – bei Zahlungen an Künstler und Sportler. Palma (Intertax 2010, 624) untersucht die Frage, ob diese Technik nicht regelmäßig zu Hindernissen bei grenzüberschreitenden Zahlungsflüssen führt, die oft noch schwerer als Doppelbesteuerungen wiegen, und wie diese Hindernisse im Anwendungsbereich des OECD-MA vermieden werden können. Der Autor geht dabei auch auf den Fall ein, dass die im Quellenstaat erhobene Steuer im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen mangels entsprechenden Steuersubstrats nicht angerechnet werden kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die sich durch den Steuerabzug an der Quelle ergebenden Probleme nach dem OECD-MA nicht gelöst werden können. Er plädiert aber für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs von DBA, um neben „klassischen“ Doppelbeste...