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Konzernentsendung in die Slowakei
Entsendet ein Vorarlberger Unternehmen einen Mitarbeiter für zwei bis drei Jahre zu einem slowakischen Konzernunternehmen, damit dieser dort die Position eines Betriebsleiters einnimmt, dann ist vorweg zu klären, ob dies auf der Grundlage eines Arbeitsgestellungsvertrages zwischen den beiden Konzernunternehmen stattfindet. Bejahendenfalls bleibt die österreichische Konzerngesellschaft weiterhin der steuerliche Arbeitgeber und ist daher zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die slowakische Gesellschaft eine fremdübliche Arbeitsgestellungsvergütung leistet.
Gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-CSSR sind die Lohnbezüge in Österreich steuerfrei zu stellen, soweit sie auf die in der Slowakei ausgeübte Tätigkeit entfallen und soweit nicht die "183-Tage-Klausel" des DBA-CSSR zur Anwendung kommt.
S. 158Da die inländische Ansässigkeit des Mitarbeiters während der zeitlich begrenzten Auslandstätigkeit offensichtlich nicht verloren geht, kann die Steuerfreistellung begrifflich nicht von der Voraussetzung abhängen, dass in der Slowakei eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt wird. Werden die Bezüge allerdings in der Slowakei nicht zur Gänze der Besteuerung unterzogen, dan...