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Indirekte Anrechnung ausländischer KöSt im Inland
Generalanwalt Tizzano hat in seinen Schlussanträgen vom in der Rs. C-292/04, Meilicke, vorgeschlagen, dass die Vorschriften über die Kapitalverkehrsfreiheit einer Regelung entgegenstehen, wonach der Anspruch einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Person auf eine Steuergutschrift für ausländische Dividenden ausgeschlossen ist, wenn die ausschüttende Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist. Thömmes (IWB Nr. 22 vom , 1083 ff., Fach 11a, Rechtsprechung, 921 ff.) weist in seiner Anmerkung zu diesen Schlussanträgen darauf hin, dass das Urteil des EuGH auch deshalb mit Spannung erwartet werden darf, weil es dabei auch um die Frage gehen wird, ob der EuGH die Wirkung seines Urteils bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit begrenzt. Generalanwalt Tizzano schlägt dazu dem EuGH vor, eine solche Begrenzung bis zum vorzunehmen, dem Tag der Urteilsverkündung in der Rs. Verkooijen. Für Thömmes sind die diesbezüglichen Aussagen von Tizzano zu Recht nicht überzeugend.