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SWI 3, März 2006, Seite 143

EuGH: Unterscheidung nach Art der Umsätze oder nach Gruppen von Steuerpflichtigen bei Option zur Umsatzsteuerpflicht von Vermietungsumsätzen möglich

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-246/04, Turn- und Sportunion Waldburg, hatte sich der EuGH mit der Auslegung der in Art. 13 Teil B lit. b der 6. MwSt-RL geregelten Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und der in Art. 13 Teil C der 6. MwSt-RL geregelten Optionsmöglichkeit zur Steuerpflicht zu befassen. Diese Auslegungsfragen stellten sich in einem Rechtsstreit zwischen der Turn- und Sportunion Waldburg und der Finanzlandesdirektion Oberösterreich betreffend die Frage, ob ein gemeinnütziger Sportverein, der Umsätze aus der Vermietung von Grundstücken bewirkt, das den Steuerpflichtigen vom nationalen Gesetzgeber nach Art. 13 Teil C lit. a der 6. MwSt-RL eingeräumte Recht ausüben kann, für die Besteuerung zu optieren.

Der Beschwerdeführer des Ausgangsverfahrens ist ein gemeinnütziger, nicht auf Gewinn gerichteter Sportverein. Im Jahr 1997 begann er mit der Errichtung eines Zubaus zum bestehenden Vereinshaus, von dem ein Teil dem Sportbetrieb gewidmet war, ein anderer Teil aber, der etwa einem Viertel der Gesamtfläche dieses Zubaus entsprach, als Buffet genutzt und an einen Betreiber verpachtet werden sollte. In der Umsatzsteuererklärung 1997 machte der Beschwerdefüh...

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