Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verrechnungspreise zwischen Schwestergesellschaften
Mit Urteil vom (I R 22/04) hat der BFH erneut zur Angemessenheit von Verrechnungspreisen Stellung genommen und dabei aufgezeigt, wie der Fremdvergleichspreis bei einer inländischen Vertriebsgesellschaft einer ausländischen Schwestergesellschaft zu ermitteln ist. Oberster Grundsatz muss demnach sein, dass die inländische Vertriebsgesellschaft einen angemessenen Gewinn erzielt. Die Angemessenheit ist dabei an dem branchenüblichen Durchschnitt für den Vertrieb vergleichbarer Waren auszurichten. Kann ein angemessener Gewinn nicht erzielt werden, muss nach Auffassung des BFH der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter den Vertrieb dieser Waren grundsätzlich einstellen. Wilke (Praxis Internationale Steuerberatung 2006, 8 ff.) kommt in einer Analyse dieses Urteils zu dem Ergebnis, dass der BFH der Preisvergleichsmethode jedenfalls Vorrang vor allen anderen Verrechnungspreismethoden einräumt. Nur dann, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die im Verhältnis zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen eine abweichende Preisgestaltung nach sich ziehen würden, kann nicht auf die Preisvergleichsmethode zurückgegriffen werden.