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Schweizerische Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer
(BMF) - Nach der derzeit noch geltenden Rechtslage dürfen schweizerische Grenzgänger, die bei österreichischen Firmen tätig sind, mit 3 % ihrer Bruttobezüge im Abzugsweg besteuert werden. Da aber für ausländische Gesellschaftergeschäftsführer kein österreichisches Steuerabzugsverfahren vorgesehen ist (EAS 2112), muss nach dem derzeit noch geltenden Recht die steuerliche Erfassung solcher schweizerischer Grenzgängereinkünfte in Österreich unterbleiben.
Durch das vor Unterzeichnung stehende Revisionsprotokoll soll jedoch diese Rechtslage mit Wirkung ab in der Weise geändert werden, dass die Grenzgängerregelung zur Gänze wegfällt und (auf österreichischer Seite) für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit generell das Anrechnungsverfahren eingeführt wird. Eine "Sunset-Klausel" im Revisionsprotokoll sieht allerdings vor, dass im Fall einer revisionsbedingten Erhöhung der Gesamtsteuerlast diese erst ab eintritt. Schweizerische Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer werden daher erst ab 2007 der österreichischen Besteuerung unterliegen. (EAS 2692 v. )