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"Unechter Qualifikationskonflikt" bei polnischen Immobilien-KGs
(BMF) - Investiert eine in Österreich ansässige Person als Kommanditist in eine polnische KG, die ein Einkaufszentrum entwickelt, errichtet, anschließend vermietet und schließlich veräußert, dann kann in Bezug auf den in der Folge vom österreichischen Kommanditisten beim Verkauf seines Kommanditanteiles erzielten Gewinn ein "unechter Qualifikationskonflikt" eintreten. Dies dann, wenn auf österreichischer Seite die bei Personengesellschaften anzuwendende "Transparenzmethode" das Sachverhaltsbild einer Veräußerung einer polnischen Personengesellschaftsbetriebstätte (bei einer betriebsführenden polnischen KG) oder von polnischem Immobilienvermögen (bei einer bloß vermögensverwaltenden polnischen KG) entstehen lässt, auf das Artikel 13 Abs. 3 bzw. Artikel 13 Abs. 1 des ab wirksam werdenden neuen DBA-Polen, BGBl. III Nr. 12/2005, anzuwenden ist. Diese Bestimmungen teilen das Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinnen Polen zu und verpflichten Österreich im Zusammenwirken mit Artikel 24 DBA-Polen zur Steuerbefreiung; auf polnischer Seite würde hingegen wegen Besteuerung der Personengesellschaft als Kapitalgesellschaft die Intransparenzmethode zur Anwendung von Artikel 13 Abs. 2 führe...