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Wegzug in die Schweiz
(BMF) - Verlegt eine in Österreich ansässige Person ihren Wohnsitz in die Schweiz und veräußert sie in der Folge ihre Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, liegt kein Anwendungsfall des Artikel 13 Abs. 4 DBA-Schweiz vor; das geltende Abkommen vermag daher im Wegzugsfall das Besteuerungsrecht an Veräußerungsgewinnen nur in Bezug auf eine Beteiligung an einer österreichischen, nicht aber an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft aufrechtzuerhalten.
Daher kommt nach dem geltenden DBA-Schweiz im Wegzugsjahr hinsichtlich der Beteiligung an der schweizerischen Kapitalgesellschaft die Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG mit dem Halbsatz zur Anwendung. Bezüglich der Beteiligungen an österreichischen Kapitalgesellschaften siehe EAS 1845.
Es ist zu erwarten, dass im Wege eines Revisionsprotokolls die Wegzugsbesteuerung rückwirkend ab 2004 neu geordnet wird. Danach soll der österreichische Besteuerungsanspruch an den bis zum Wegzug angewachsenen stillen Reserven in österreichischen, schweizerischen oder im Drittausland bestehenden Beteiligungen durch das Abkommen nicht mehr entzogen werden. Trotz dieser abkommensrechtlichen Aufrechterhaltung des österreichischen Besteuerungsanspruches w...