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Besteuerung von Beratungsleistungen beschränkt Steuerpflichtiger unter Berücksichtigung der neuen Verordnung zur DBA-Entlastung
TAXATION OF CONSULTING SERVICES PROVIDED BY NON-RESIDENTS
Effective July 1st 2005, the conditions under which a relief from Austrian source-taxation in direct application of a double tax convention can be obtained, have been set out by decree. The article analyses Austrian taxation of consulting services performed by non-resident corporations in this context. Following the practical experience of the authors, frequently either Austrian recipients of such services are not aware of the requirements of a tax-deduction at source or do not comply with documentation requerements which can lead to a liability for payment of the Austrian tax.
I. Die neue DBA-Entlastungsverordnung
Mit wurden mit der Verordnung BGBl. III Nr. 92/2005 jene Voraussetzungen, unter denen eine abkommensrechtliche Entlastung von österreichischen Abzugsteuern direkt durch den Leistungsempfänger vorgenommen werden kann, neu geregelt. Die Autoren gehen im Folgenden auf Fragen der Besteuerung von Beratungsleistungen ausländischer Körperschaften in Österreich ein. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird in zahlreichen Fällen die Notwendigkeit einer Abzugsbesteuerung durch die Vergütungsschuldner nicht erkannt bzw. werden die Voraussetzungen der Entlastung nur unzureichend dokumentiert. Die neue Verordnun...