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EuGH: Voller Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden
Im Urteil vom , Rs. C-434/03, Charles/Charles-Tijmens, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden zur Auslegung der 6. MwSt-RL in Bezug auf den Vorsteuerabzug von teils für private und teils für unternehmerische Zwecke verwendeten Gebäuden. Herr Charles und Frau Charles-Tijmens hatten im März 1997 gemeinsam einen in den Niederlanden gelegenen Ferienbungalow erworben. Dieser war für die Vermietung wie auch für die private Verwendung bestimmt und wurde in dem für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeitraum während 87,5 % der Nutzungszeit vermietet und während 12,5 % dieser Zeit für den privaten Bedarf verwendet. Herr Charles und Frau Charles-Tijmens waren aufgrund der genannten Vermietung steuerpflichtig. Da der genannte Bungalow an Personen vermietet wird, die sich dort nur sehr kurze Zeit aufhalten, und da die Vermietung im Rahmen einer S. 499Ferienanlage stattfindet, lag eine in den Niederlanden allerdings nicht von der Mehrwertsteuer entsprechend Art. 13 Teil B lit. b Z 1 der 6. MwSt-RL befreite Vermietung vor.
Herr Charles und Frau Charles-Tijmens zogen 87,5 % der Mehrwertsteuer ab, die ihnen für den Bungalow in Rechnung gestellt worden war. Si...