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SWI 9, September 2005, Seite 409

DBA-Entlastungsverordnung und Engagements deutscher Orchester

Ab Wirksamkeitsbeginn () des neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. III Nr. 182/2002, ist die Aussage in Abs. 4 Z 2 des "Orchestererlasses" (AÖFV. Nr. 112/1995 i. d. F. 54/2000) überholt. Nach dieser Erlassbestimmung musste keine Abzugsbesteuerung von Gagen vorgenommen werden, die an deutsche Orchester gezahlt wurden.

Auf Grund des neuen Abkommens kann eine Steuerentlastung im Gastspielstaat des Orchesters nur mehr unter den Bedingungen des Artikels 17 Abs. 3 des Abkommens und des hierzu ergangenen Schlussprotokolls erwirkt werden: es betrifft dies im Wesentlichen überwiegend öffentlich geförderte Orchester sowie Orchester, die auf Dauer keinen Gewinn erzielen (EAS 2429). Ob im Fall eines Orchestergastspieles derartige, zur Steuerentlastung verpflichtende Gegebenheiten vorliegen, müsste von der Steuerverwaltung des Ansässigkeitsstaates des Orchesters bestätigt werden (siehe EAS 2551 betr. ein schweizerisches Orchestergastspiel). Wird dem österreichischen Veranstalter in einem solchen Fall auf dem Vordruck ZS-QU2 die Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Steuerverwaltung sowie die zusätzliche Bestätigung über die Qualifikation des Orchesters als ein durc...

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