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Bedeutung des EWR-Abkommens
Der EFTA-Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom in der Rs. Focus Bank die Vereinbarkeit des norwegischen Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens mit dem EWR-Abkommen verneint. Die dabei vom EFTA-Gerichtshof herangezogene Argumentation ist in weiten Teilen vergleichbar der Argumentation des EuGH. Diese Entscheidung des EFTA-Gerichtshofes nimmt Cordewener (FR 2005, 236 ff.) zum Anlass, die Frage zu untersuchen, inwiefern das deutsche Steuerrecht mit den Vorgaben des EWR-Abkommens vereinbar ist. Er kommt dabei zum Resultat, dass Deutschland auch die Vorgaben des EWR-Abkommens stärker beachten muss. Auch wenn der EuGH an die Judikatur des EFTA-Gerichtshofes nicht gebunden ist, so lässt sich der durchwegs auf EuGH-Urteilen aufbauenden Entscheidung des EFTA-Gerichtshofes in der angesprochenen Rs. Focus Bank zumindest eine faktische Präjudizwirkung nicht absprechen. Den nationalen Gesetzgebern wird es damit insbesondere verwehrt sein, Unterschiede zwischen EU- und EWR-Mitgliedstaaten zu schaffen.