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Frage der Abkommensberechtigung inländischer Immobilienfonds
Die Frage der Abkommensberechtigung von Investmentfonds ist derzeit Gegenstand einer OECD-Untersuchung, die voraussichtlich erst 2007 zu international akkordierten Ergebnissen führen wird. Allerdings ist diese Frage bei der Besteuerung von Immobilieninvestmentfonds nur von untergeordneter Bedeutung, da das Besteuerungsrecht an den Erträgnissen der vom Fonds erworbenen Auslandsimmobilien im Allgemeinen nach Artikel 6 der DBA dem Lagestaat der Grundstücke überlassen wird.
Hat daher eine österreichische Kapitalanlagegesellschaft einen offenen Immobilienfonds aufgelegt, der in deutsche Immobilien investiert, steht das Besteuerungsrecht an den Immobilienerträgnissen Deutschland zu. Ob diese Erträgnisse dem österreichischen Fonds oder den Zertifikatsinhabern steuerlich zuzurechnen sind (wobei eine steuerliche Erfassung in den Händen von tausenden Investoren vermutlich kaum möglich sein wird), wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht angesprochen und ist ausschließlich nach deutschem innerstaatlichen Recht zu entscheiden.
Sollte allerdings auf deutscher Seite auf die österreichischen Investoren durchgegriffen werden, ist ein weiterer Aspekt zu beachten: Die Dividendendefinition des A...