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PV-Info 4, April 2023, Seite 20

Widerruf einer Überstundenpauschale

Anna Mertinz

Neben den Entscheidungen des , und vom , 9 ObA 83/22d (siehe Mertinz, All-in und Elternteilzeit, PV-Info 1/2023, Seite 16 ff), hat sich der OGH in seiner Entscheidung vom , 8 ObA 2/23m, wieder mit der Thematik der Abgeltung von Mehr- und Überstunden im Rahmen von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen befasst: In der Entscheidung zu 8 ObA 2/23m steht die Widerrufbarkeit von Überstundenpauschalen im Fokus.

Die Arbeitnehmerin (Klägerin) und der Arbeitgeber (beklagte Partei) schlossen zusätzlich zum ursprünglichen Arbeitsvertrag eine Vereinbarung über eine Überstundenpauschale im Ausmaß von acht Stunden monatlich ab. Die Parteien vereinbarten einen jederzeitigen Widerruf der Pauschale. Der in diesem Zusammenhang zwischen der Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber vereinbarte Widerrufsvorbehalt wurde vertraglich bei Abschluss der Pauschale vereinbart. Der Arbeitgeber widerrief die Pauschale in der Folge und stützte sich beim Widerruf der vereinbarten Überstundenpauschale darauf, dass die Klägerin über mehrere Jahre hinweg fast ausnahmslos ihre vorgegebenen Arbeitsziele nicht erreicht hatte und demnach im Vergleich zu anderen Angestellten in vergleichbaren Posit...

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