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Grenzüberschreitende Wertpapierleihe an die eigene Bankfiliale
Bei der Wertpapierleihe handelt es sich um ein Sachdarlehen im Sinne des § 983 ABGB. Dabei gehen Wertpapiere des Verleihers in das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Entleihers über, wobei Letzterer nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Wertpapiere derselben Art und Güte zurückzuübertragen hat. Damit verbleibt das mit den verliehenen Wertpapieren verbundene Preis- und Wertrisiko beim Verleiher, denn der Entleiher hat bei Ende der Laufzeit - unabhängig von der Wertentwicklung - an den Verleiher lediglich Wertpapiere derselben Art und Güte rückzuübertragen. Anders als beim Pensionsgeschäft kommt es daher zu keinem Veräußerungsvorgang (Rz. 6199 EStR 2000) und sonach nicht zur Realisierung der in den Wertpapieren enthaltenen stillen Reserven; und zwar weder bei der Verleihtransaktion noch bei der Rückgabetransaktion.
Diese Grundsätze müssen auch bei der grenzüberschreitenden Wertpapierleihe gelten. Vereinbart daher eine deutsche Bank-AG mit ihrer österreichischen Tochter-AG zu fremdüblichen Konditionen eine derartige Wertpapierleihe, dann gehen wohl die Wertpapiere in das Betriebsvermögen der österreichischen Tochter-AG über und die Kapitalerträge bilden Betriebseinnahmen der österreichischen...