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SWI 1, Jänner 2014, Seite 36

Steuerlicher Diskriminierungsschutz durch den EGMR?

Der EGMR kann auch zum Schutz vor steuerlicher Diskriminierung angerufen werden. Dies zeigt sich an einer Verurteilung der Republik Österreich nach Art. 14 EMRK vor dem EGMR am , Beschwerdenummer 27540/05. Thomas (Highlights & Insights on European Taxation 11/2013, 13 f.) weist in einer Urteilsbesprechung allerdings darauf hin, dass Hintergrund der Verurteilung § 15 Abs. 1 Z 14 lit. b ErbStG war, der ausschließlich auf die nationale Anerkennung einer Kirche oder Religionsgesellschaft durch das österreichische Recht abstellte. Daraus könne nicht der Schluss gezogen werden, dass auch darüber hinausgehende Diskriminierungen, etwa von beschränkt gegenüber unbeschränkt Steuerpflichtigen, vom EGMR als Diskriminierung angesehen werden. Der EGMR schütze nach Art. 14 EMRK zwar vor Diskriminierungen aus Gründen der Religion, aber nicht auch aus Gründen der Ansässigkeit.

Rubrik betreut von: Toifl
Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.
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