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Rat: Änderungen der Fusionsrichtlinie
Der ECOFIN-Rat hat in seiner Sitzung am die Annahme eines Vorschlags der Kommission zur Änderung der Richtlinie 90/434/EWG, die bei Fusionen, Spaltungen, der Einbringung von Unternehmensteilen sowie dem Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, einen Steueraufschub vorsieht, S. 197beschlossen. Durch die Änderung wird insbesondere der Geltungsbereich der Richtlinie erweitert, sodass sie eine größere Zahl von Rechtsformen, darunter auch die Europäische Gesellschaft (SE) und die Europäische Genossenschaft, erfasst. Vorgesehen sind außerdem eine steuerneutrale Regelung für die Verlegung des eingetragenen Sitzes einer SE oder einer Europäischen Genossenschaft von einem Mitgliedstaat in einen anderen und eine Klarstellung, dass die Richtlinie auch für die Umwandlung von Zweigniederlassungen in Tochtergesellschaften gilt. Schließlich soll die Richtlinie künftig auch für die Abspaltung von Unternehmensteilen („teilweise Spaltung") gelten.
Der Rat lehnte den Vorschlag der Kommission ab, ausdrücklich vorzusehen, dass die Wertsteigerung der bei grenzübergreifenden Fusionen und Spaltungen ausgetauschten Wertpapiere und Vermögensgegenstände bei der endgültige...