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Zuordnung von Geschäftschancen
Der BFH hat im Urteil vom (I R 100/02, DB 2003, 2470) dargestellt, nach welchen Kriterien sich die Zuordnung einer Geschäftschance im Rahmen von Funktionsverlagerungen ins Ausland richtet. Konkret stellt sich dabei die Frage, ob bei einer solchen Funktionsverlagerung im Einzelfall auch eine „Geschäftschance" übertragen wird und ob die unentgeltliche Überlassung gegebenenfalls als vGA zu werten ist. Wehnat/Sano/ Selzer (Praxis internationale Steuerberatung 2004, 204 ff.) analysieren dieses Urteil und stellen dessen Bedeutung für die Praxis dar. Demnach kann die Zuordnung der Geschäftschance beeinflusst werden. Lässt z. B. der Gesellschafter-Geschäftsführer Teile eines Auftrages durch die Gesellschaft vornehmen, ist sicher zu stellen, dass die Gesellschaft eine bezogen auf ihre Tätigkeit angemessene marktübliche Vergütung erhält. Die Autoren empfehlen, dies aus Nachweisgründen auch schriftlich darzulegen.